BTGA e.V.

 Bauvertrags­recht

Das Bauvertragsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Bauherr und Bauunternehmer. Im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist der Bauvertrag ein Werkvertrag, der grundsätzlich die Herstellung eines körperlichen Arbeitsergebnisses zum Gegenstand hat. Dabei kann es sich um die Herstellung eines Rohbaus, eines fertigen Neubaus, einzelner Teile davon oder um die Erbringung von Einzelleistungen, wie etwa Installationsarbeiten, um Anbauten oder um Renovierungsarbeiten handeln.

Typisch für die Errichtung eines Bauwerkes oder wesentlicher Teile davon ist das Zusammenwirken des einzelnen Bauunternehmers mit dem Bauherrn, Architekten oder Statiker und anderen am Bau beteiligten Unternehmern. Eine maßgebliche Rolle spielen dabei auch die vom BTGA vertretenen industriell orientierten Unternehmen mit Tätigkeitsschwerpunkt im Anlagenbau technischer Gebäudeausrüstungen.

Da die vertraglichen Pflichten, die Gefahrtragung und die jeweiligen Verantwortlichkeiten der verschiedenen Beteiligten konkretisiert und gegeneinander abgegrenzt werden müssen, wird meist als Ergänzung bzw. Modifizierung vom gesetzlichen Werkvertragsrecht des BGB die Geltung besonderer Vertragsbedingungen, insbesondere der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil B (VOB/B), vereinbart. Die insofern bestehenden Interessen seiner Mitgliedsunternehmen vertritt der BTGA als stimmberechtigtes Mitglied des Hauptausschuss Allgemeines (HAA) im Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA), welcher sich unter anderem mit der Evaluierung und Weiterentwicklung der VOB/B befasst und sich durch seine paritätische Zusammensetzung aus Mitgliedern der Auftragnehmer- und Auftraggeberseite für die Ausgewogenheit des Vertragswerkes einsetzt.