BTGA e.V.

 Sozial­versicherungs­recht

Das Sozialversicherungsrecht befasst sich mit den rechtlichen Entwicklungen rund um das gesetzliche Sozialversicherungssystem, welches der Daseinsvorsorge dient und im Wesentlichen den Arbeitslosen-, Alters-, Unfall, Krankheits- und Pflegeversicherungsschutz umfasst.

Die Träger des Sozialversicherungssystems sind rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung, die sich zu Bundesverbänden zusammengeschlossen haben. Finanziert werden die jeweiligen Träger grundsätzlich von den Beiträgen der versicherten Mitglieder und deren Arbeitgeber, wobei sich die Beiträge jeweils am Gehalt des Arbeitnehmers orientieren.Historisch hat sich das Sozialversicherungsrecht in Wechselbeziehung mit dem Arbeitsrecht entwickelt. Zwischen beiden Rechtsgebieten besteht daher eine Vielzahl von interdisziplinären Verbindungen.

Innerhalb des BTGA werden die Entwicklungen im Sozialversicherungsrecht ebenso wie aktuelle arbeitsrechtliche Fragen insbesondere im Rahmen des Zentralen Sozialpolitischen Ausschusses (ZSPA) des BTGA behandelt und für die Mitglieder der BTGA Organisation aus diesem Themenbereich wichtige Hinweise für die betriebliche Praxis erörtert.