Der BTGA und seine Landesverbände sind Wirtschafts- und/oder Arbeitgeberverbände. Ihre satzungsgemäßen Aufgaben bestehen in der Wahrung und Förderung der gemeinsamen sozialpolitischen, wirtschaftlichen und fachlich-beruflichen Interessen der Mitgliedsunternehmen.
Über die wesentlichen Grundsatzfragen der Verbandsarbeit bestimmen die Mitglieder. Sie stellen auch die Vertreter in den Gremien der Verbände. Sowohl auf regionaler als auch auf Bundesebene beraten die Ausschüsse über technische, wirtschaftliche, sozialpolitische und rechtliche Themenstellungen wie auch Fragen der Berufsbildung und der Öffentlichkeitsarbeit.
Aufgabenspektrum
Die Verbände bieten ihren Mitgliedern einen umfassenden Informationsservice in der Form rechtlicher, sozialpolitischer, wirtschaftlicher und technischer Dienste.
Recht
Betriebswirtschaft
Technik
Aus- und Weiterbildung
Lobbying
Interessenvertretung gegenüber Bundes- und Landesregierungen, Europäischer Kommission und Europäischem Parlament sowie fachlich einschlägigen Behörden in Bund und Ländern in allgemeiner Wirtschafts- und Sozialpolitik, Strukturpolitik, Mittelstandspolitik, Gewerbeförderung sowie in Wirtschafts- und Arbeitsrecht, Umweltschutz, Gewerbeaufsicht, Energiepolitik, Berufsbildung und Forschungsförderung
Kontaktpflege zu Industrie- und Handelskammern, Universitäten und Technischen Hochschulen, Fachhochschulen, Technikerschulen, Oberfinanzdirektionen sowie fachlich einschlägigen Bundes- und Landesinstituten