BTGA e.V.

Mitglieder­service

Der BTGA und seine Landesverbände sind Wirtschafts- und/oder Arbeitgeberverbände. Ihre satzungsgemäßen Aufgaben bestehen in der Wahrung und Förderung der gemeinsamen sozialpolitischen, wirtschaftlichen und fachlich-beruflichen Interessen der Mitgliedsunternehmen.
Über die wesentlichen Grundsatzfragen der Verbandsarbeit bestimmen die Mitglieder. Sie stellen auch die Vertreter in den Gremien der Verbände. Sowohl auf regionaler als auch auf Bundesebene beraten die Ausschüsse über technische, wirtschaftliche, sozialpolitische und rechtliche Themenstellungen wie auch Fragen der Berufsbildung und der Öffentlichkeitsarbeit.

 

Aufgabenspektrum

Die Verbände bieten ihren Mitgliedern einen umfassenden Informationsservice in der Form rechtlicher, sozialpolitischer, wirtschaftlicher und technischer Dienste.

 

Recht

  •  Arbeits- und Sozialrecht, Baurecht, Vergaberecht, Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Steuer-, Wirtschafts- und Versicherungsrecht
  •  Erarbeitung von Musterverträgen und Publikationen für die Lösung rechtlicher Probleme in der betrieblichen Praxis

Betriebswirtschaft

  •  Vermittlung ausgesuchter externer Berater, gegebenenfalls eigene Beratung
  •  Bereitstellung von Branchendaten
  •  Abschluss von Rahmenverträgen, wie z.B. Rahmengewährleistungsvereinbarungen und Bürgschaftsrahmenvereinbarungen

Technik

  •  Vorhalten der notwendigen technischen Normen und Regeln
  •  regelmäßige, aktuelle Ergänzung technischer Normen und Regeln
  •  praktische Mitwirkung an der Entwicklung von Normen und Richtlinien
  •  Interpretation der gültigen technischen Normen und Regeln
  •  Interpretation technisch relevanter Gesetze und Verordnungen
  •  Veranstalten technischer Seminare
  •  Durchführen von Symposien und Informationsveranstaltungen
  •  BIM-Arbeitsgruppen zu TGA-relevanten Themen
  •  Erfassen und Aufbereiten neuer und aktueller Beiträge aus den wichtigsten Fachzeitschriften

Aus- und Weiterbildung

  •  Durchführung von Kongressen und Symposien
  •  Weiterqualifizierungsseminare und –lehrgänge
  •  besondere Ausbildungseinrichtungen stehen allen Mitgliedsbetrieben zur Verfügung

 

Lobbying
Interessenvertretung gegenüber Bundes- und Landesregierungen, Europäischer Kommission und Europäischem Parlament sowie fachlich einschlägigen Behörden in Bund und Ländern in allgemeiner Wirtschafts- und Sozialpolitik, Strukturpolitik, Mittelstandspolitik, Gewerbeförderung sowie in Wirtschafts- und Arbeitsrecht, Umweltschutz, Gewerbeaufsicht, Energiepolitik, Berufsbildung und Forschungsförderung

 

Kontaktpflege zu Industrie- und Handelskammern, Universitäten und Technischen Hochschulen, Fachhochschulen, Technikerschulen, Oberfinanzdirektionen sowie fachlich einschlägigen Bundes- und Landesinstituten